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FCR für Tunesier, Zollfreiheit bei der Einfuhr von Hausrat und Autos - RS-Kennzeichen


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Tunesier, die im Ausland leben und arbeiten, dürfen einmal in ihrem Leben, und zwar innerhalb der letzten 180 Tage vor ihrer endgültigen Rückkehr nach Tunesien, ein Kraftfahrzeug und Hausrat zollfrei bzw. zum reduzierten Zollsatz einführen.

Sie müssen dafür dann nur 25% (Fahrzeuge bis 2000 ccm³ Benzin/2500 Diesel ccm³ UND Gesamtgewicht weniger als 3,5 Tonnen, also PKWs) oder 30% (größere Fahrzeuge) der sonst fälligen Steuern zahlen.

Dieser Vorgang wird in Tunesien gemeinhin auch als "FCR" bezeichnet (Franchise de Changement de Résidence).

Die Bedingungen für ein FCR sind:

Die Person muß
  • tunesischer Nationalität sein (= einen tunesischen Paß besitzen)

  • erwachsen sein (über 20 Jahre)

  • sich in letzten Jahr weniger als 120 Tage in Tunesien aufgehalten haben

  • weder selbst NOCH seine Ehefrau bisher von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben (jeder kann also nur einmal in seinem Leben ein FCR in Anspruch nehmen, auch wenn er verheiratet ist, in einer tunesischen Ehe verliert also eine Person durch die Heirat den FCR-Anspruch).

  • Wenn die Güter in Tunesien gekauft werden/wurden, muß der Kauf in Devisen erfolgen / erfolgt sein.

  • ---> speziell für Haushaltsgüter

  • vor der Rückkehr nach Tunesien mindestens 1 Jahr lang legal im Ausland gelebt haben

  • Der Gesamtwert der zu importierenden Haushaltsgüter (Mobiliar etc.) darf 15.000 TND (ab 01.07.2012: 30.000) pro Haushalt nicht überschreiten.

  • Die Güter wurden innerhalb der letzten 180 Tage vor der endgültigen Rückkehr nach Tunesien gekauft

  • ---> speziell für ein Fahrzeug

  • vor der Rückkehr nach Tunesien mindestens 2 Jahre lang legal im Ausland gelebt haben

  • Das Fahrzeug darf nicht älter als 3 Jahre (Personenwagen) (ab 01.07.2012 angeblich: 5 Jahre) bzw. 5 Jahre (andere Fahrzeuge und Geländewagen) sein und muß weniger als 3,5 Tonnen wiegen
Benötigte Unterlagen zur Beantragung:
  • Legalisiertes Zollfreistellungs-Formular 6.3.41

  • Paß, zusätzlich Fotokopie aller 32 Seiten

  • Nationale Carte ID und Geburtsurkunde für unverheiratete Männer (zur Feststellung ob er verheiratet ist)

  • Geburtsurkunde

  • Zollerklärung mit Aufstellung aller Güter

  • Spezialregelungen für Fahrzeuge, zusätzliche Unterlagen:

  • Photokopie des Fahrzeugscheins

  • Kaufbeleg für das Fahrzeug

  • Typbeschreibung des Fahrzeugs gemäß amtlichem tunesischen Dokument (von der Agence Technique des Transports Terrestres)

Es gibt zwei Arten von FCR in Tunesien, eine davon muß gewählt werden:
  • FCR "TU-Kennzeichen": Zollminderung um 70 bzw. 75%, das Fahrzeug darf in Tunesien verkauft werden

  • FCR "RS-Kennzeichen": komplette Zollfreistellung, das Fahrzeug darf NICHT verkauft werden (RS = Regime Sejour")
Achtung! Ein FCR-RS - Fahrzeug  darf nur entweder selbst oder im Beisein des FCR-Inhabers oder seiner Ehefrau gefahren werden!

Ausnahmen für direkte Familienangehörige (das sind nur Eltern oder Kinder) können in der zentralen Zollstelle schriftlich beantragt werden.

(c) 2006-2015 TunisPro