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Tabus in Tunesien - Dinge, die man vermeiden sollte


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Jede Gesellschaft hat ihren eigenen, gesellschaftlich absolut nicht akzeptierten, Dinge, die auch als „Tabu“ bezeichnet werden und meist einen religiösen oder traditionellen Hintergrund haben.

In Tunesien zählen dazu insbesondere:


Geschlechtsverkehr einer Moslemin mit einem Nicht-Moslem

Zwar gibt es einige wenige Tunesierinnen, die Nicht-Moslems geheiratet haben und noch einige mehr, die z.B. Geschlechtsverkehr mit Urlaubern hatten, doch ist diese Zahl, gemessen an der weiblichen Gesamtbevölkerung, nur sehr gering.

Eine solche Handlung wird gesellschaftlich von tunesischen Frauen und gebildeten Personen eher (wenn auch selten) akzeptiert, als von tunesischen Männern niedrigen bis mittleren Bildungsniveaus, die durchweg grob und beleidigend reagieren, auch und gerade in der Öffentlichkeit.


Verzehr von Produkten, die aus Schwein hergestellt sind

Obwohl es zahlreiche Tunesier gibt, die derartige Produkte mehr oder weniger wissentlich verzehren (z.B. importierte Schokolade oder Fruchtgummis mit Schweinegelatine) und einige, die dies sogar absichtlich tun (Salami, Schinken, Schnitzel), ist dies ein absolutes Tabu für die weit überwiegende Mehrzahl der Tunesier, bei denen es schnell auch Ekel auslösen kann.
Homosexualität

Man kann zwar zuweilen homosexuelle Paare in Tunesien in der Öffentlichkeit sehen, doch ist dies sehr selten und mit definitivem Risiko behaftet, da es gesetzlich verboten und gesellschaftlich nicht akzeptiert ist.
Seit 2012 wird von Regierungsseite und religiösen Gruppen her gegen Homosexualität zunehmend öffentlich polemisiert.



Inzest in Tunesien

Gemeint ist hier der engere Inzest zwischen nahen Verwandten 1. und 2. Grades, denn inzestuöse Verbindungen zwischen Cousin und Cousine (3. und höheren Grades) zählen sogar zu den bevorzugten Eheverbindungen in Tunesien und generell im ganzen arabischen Raum.
Über den direkten Inzest hinaus sind bestimmte Kombinationen oft gesellschaftlich ebenfalls nicht akzeptiert, beispielsweise die Beziehungen zu nahen Verwandten der Ehefrau bzw. des Ehemannes.



Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit

Hierzu zählen in Tunesien auch Zungenküsse, Berührungen der Geschlechtsteile über der Kleidung und für viele, speziell ältere, Einwohner auch bereits das „Schmusen“ oder das bloße "Händchenhalten".


Zumindest außerhalb der Touristenzonen und Gebieten mit internationalem Charakter in Städten sollte man auf dieses Verhalten in Tunesien verzichten, will man eventuelle Schmähungen, lautstarke Proteste oder gar die Befragung durch die Polizei vermeiden.

In den Touristenzonen werden die schwächeren Formen der obenstehenden Beispiele zwar bei Urlaubern untereinander geduldet, doch man kann sich auch hier ab und an mit erbosten Personen konfrontiert sehen.

Betreten heiliger Stätten
durch Nicht-Moslems

Das Betreten der inneren Teile einer Moschee und meist sogar des gesamten Geländes ist Nicht-Moslems nicht gestattet.
Will man das Gelände einer Moschee in Tunesien betreten oder dort fotografieren, sollte man sich unbedingt und explizit vergewissern, daß dies auch erlaubt ist, um Diskussionen und Streitigkeiten zu vermeiden.


Verächtlichmachung des Staates oder von Staatsorganen

Wie sich die diesbezügliche Situation in Tunesien nach dem Umsturz zum Ende des Jahres 2010 darstellt, ist auch im Jahre 2014 noch nicht eindeutig klar - man sollte deshalb sicherheitshalber von den Regelungen ausgehen, die bis Ende 2010 gegolten haben und die nachfolgendend dargestellt werden:

Beides steht in Tunesien unter Strafe und ist in den Augen weiter Bevölkerungsschichten zwar kein Tabu, aber sehr wohl in den Augen der Staatsorgane.
Man sollte daher insbesondere von negativen Kommentaren zum Staat, dem Militär oder dem Präsidenten, Handlungen gegen die Fahne oder die Währung Tunesiens, Abstand nehmen.
Man sollte auch negative Meinungsäußerungen zum Umsturz und zu Streiks, sowie zu den Parteien in Tunesien besser für sich behalten.


Übrigens nehmen Polizisten in Tunesien fehlenden Respekt ihnen gegenüber manchmal sehr übel.
Andererseits ist aber auch in bestimmten Situationen ein bestimmtes Auftreten gegenüber der Polizei notwendig – hier bleibt nur der Rat, von Fall zu Fall den erfolgversprechendsten Weg zwischen diesen beiden Polen zu finden und sich weder von ihnen  herumkommandieren, noch verhaften zu lassen.

Von Bestechungsversuchen in Tunesien kann in diesem Zusammenhang übrigens nur abgeraten werden, will man sich nicht zum Ziel dauernder Begehrlichkeiten machen.

(c) 2006-2015 TunisPro