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Der nationale Dienst in Tunesien, Militärdienste in Tunesien


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Der "Nationale Dienst" in Tunesien wird in der Verfassung geregelt und betrifft jeden Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr (Frauen auf freiwilliger Basis).

Der Dienst dient der Wahrung der Souveränität und Unabhängigkeit des Heimatlandes Tunesien und der Sicherstellung des und aktiven Arbeit für den Frieden. Der Beitrag zur Verteidigung des Heimatlandes ist eine "Heilige Pflicht".

Jeder 18jährige Mann muß sich bei der örtlichen Behörde für den Dienst registrieren lassen.

Ab dem 20.Lebensjahr erhält er dann eine Einberufung zum Dienst, auf seinen Wunsch hin kann er den Dienst auch schon ab dem 18.Lebensjahr ableisten.

Falls der Wehrpflichtige der Einberufung nicht Folge leistet, kann er jederzeit von Polizei- und Militärpersonal aufgegriffen werden.

Meist im Frühjahr jedes Jahres werden auf den Straßen Tunesiens "Razzien" abgehalten, um Personen, die den Wehrdienst nicht leisten wollen, aufzugreifen.

Die so gefundenen Personen werden unverzüglich in eine Kaserne gebracht, wo sie den 21tägigen Grundwehrdienst, meist mit nur limitiertem Kontakt zur Außenwelt, ableisten müssen.

Danach beginnt dann der "normale" Wehrdienst mit Ausgangs- und Urlaubsmöglichkeiten (ganz ähnlich dem Wehrdienst in Deutschland) bzw. folgt die Entlassung, falls eine Gebühr zur Vermeidung des Wehrdienstes gezahlt wird.

Vielfach werden Wehrpflichtige in Tunesien in Umweltprojekten (Wald/Wüstenpflege) eingesetzt.
Die Dauer des Dienstes in Tunesien beträgt 12 Monate und ist abzuleisten:

a) Als Soldat

b) Personen, die freiberuflich tätig sind oder einen Firma leiten oder Staatsangestellte sind, können wählen, ob sie eine 21tägige Grundausbildung leisten ODER 21 Sonntage von jeweils 05:00-21:00 Uhr am Training in der nächstgelegenen Kaserne teilnehmen wollen, danach sind für die Freistellung von der weiteren Dienstzeit monatlich zu zahlen:
  • 30% des Einkommens, wenn man das 1-2fache des Mindestgehaltes verdient
  • 40% des Einkommens, wenn man das 3-4fache des Mindestgehaltes verdient
  • 50% des Einkommens, wenn man mehr als das 4fache des Mindestgehaltes verdient
Erfolgt die Zahlung nicht, muß die Person die restliche Dienstzeit in einer Kaserne ableisten.

Für die Dauer des Wehrdienstes, auch wenn eine Vermeidungs-Zahlung vereinbart wurde, darf die Person das Land nicht verlassen bzw, kann keinen Antrag auf die Ausstellung eines Reisepasses stellen.


Die Bitte an einen europäischen Bekannten oder Partner, die Vermeidungszahlung für den Wehrdienst in Tunesien zu leisten, gehört zu den typischen Geldforderung in Verbindung mit Bezness in Tunesien.
Vom Dienst freigestellt werden kann, wer:
  • medizinisch dazu ungeeignet ist, Wehrdienst zu leisten
  • in seiner Familie eine oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt:
  • eigene, legitime Kinder hat
  • ein Ehefrau hat, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist
  • einen Vater hat, der über 65 Jahre alt oder zu mehr als 60% schwerbeschädigt ist
  • behinderte Schwester oder Bruder hat
  • über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet
  • über 35 Jahre alt ist
Vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wer:
  • Einen Vater hat, der zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann
  • eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell versorgt
  • eine verwitwete oder geschiedenen Mutter hat, die er zur Zeit finanziell versorgt
  • einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell versorgt
  • für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell versorgt
  • studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums
  • einen Bruder hat, der zur Zeit Dienst leistet

Tunesier mit einer doppelten Staatsbürgerschaft von Algerien oder der Türkei können ihren Wehrdienst auch jeweils in diesem Land ableisten.

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