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Es gibt
drei Möglichkeiten, in Tunesien zu leben: In einer
Mietwohnung oder einem Haus, in einem eigenen, gekauften Haus oder
Apartment,
oder in einem Haus, das Sie auf einem von Ihnen erworbenen
Grundstück selbst gebaut haben. Miete eines Apartments oder
Hauses
Die
Miete einer Wohnung (Apartment, Studio oder Haus, letzteres wird in
Tunesien auch "Villa"
genannt), ist grundsätzlich für jedermann
möglich.
Wenn man die örtlichen Mietpreise nicht genau kennt, so wird von einem Ausländer meist ein zu hoher Mietpreis gefordert, der nach unseren Erfahrungen das doppelte bis dreifache des ortsüblichen Preises betragen kann. Dies kommt auch bei Vermittlungen über "gute Bekannte" vor, und manchmal sogar bei Vermittlungen über Makler - der höhere Profit, der dann erzielt wird, wird von den Beteiligten untereinander aufgeteilt. Wird eine Immobilie über einen Immobilienmakler vermietet, so werden üblicherweise die folgenden Courtagen fällig: - bei langfristigen Mietverträgen (1 Jahr): jeweils 5% der Jahresmietsumme von Vermieter und Mieter - bei kurzfristigen Mietverträgen: jeweils 10% der Mietsumme von Vermieter und Mieter Bei langfristigen Mietverträgen wird oft sowohl eine Vorauszahlung von 3 Monatsmieten gefordert, als auch eine Kaution (Sicherheitsleistung) in Höhe von 2 Monatsmieten - je nach Zustand und Ausstattung der Wohnung sollte man die Kaution entsprechend herunterhandeln oder ganz ablehnen. Vorauszahlungen der monatlichen Mieten über den laufenden Monat hinaus sollte man nur akzeptieren, wenn dafür ein entsprechender Vorteil geboten wird. Bau eines Hauses
- in Vorbereitung - |
Kauf eines Grundstückes
oder Hauses
Beim Kauf einer Immobilie
fallen die folgenden Kosten an, die alle vom Käufer zu tragen
sind
und zusammen bis zu 6 bzw. 9% (mit Makler) des Kaufpreises ausmachen (Stand: 2007): Eigentumsübertragungssteuer: 5,00% (bis zu) Maklerkosten: 3,00% Registrierungsgebühr: 1,00% Vertragsgebühr: 0,10% Verschiedene Kosten: 0,01% Landwirtschaftlich nutzbares Land kann von Ausländern NICHT erworben werden, es ist allerdings möglich, solches Land für die Dauer von 40 Jahre zu mieten. Sämtliche Landkäufe unterliegen der Zustimmung des Governeurs - diese Zustimmung wird allerdings normalerweise erteilt, auch wenn es einige Warte-Zeit erfordern kann. Zuallererst muß man sich also vergewissern, daß einem Erwerb des Landes nichts im Wege steht, indem man z.B. eine Voranfrage beim Governorat stellt. Sinnvollerweise beauftragt man auch einen Rechtsanwalt damit, die Rechte des Verkäufers auf das Objekt und das Objekt generell auf etwaige Bauhindernisse (Erschließung, Erweiterung, etc.) hin zu überprüfen. Dann wird ein Vorvertrag (Promesse de Vente) zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Dieser Vertrag sollte enthalten: - Name des Käufers und Verkäufers - Genaue Adresse und Beschreibung des Landes/der Immobilie - Aufschlüsselung der Kosten, die der Käufer und der Verkäufer tragen - Datum der beabsichtigten Eigentumsübergangs (Kaufdatum) Die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Kaufpreises durch den Käufer wird üblicherweise vom Verkäufer erwartet. Anchließend wird der Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt/Notar vorbereitet, nachdem dieser mit der Katasterbehörde gesprochen hat. Wurde ein Rechtsanwalt mit der Vertragsausarbeitung beauftragt, muß der Vertrag in jedem Falle noch von einem Notar beglaubigt werden - hierzu müssen beide Vertragsparteien anwesend sein. Nach der Zahlung der Registrierungs- und der Übertragungsgebühr kann der Käufer schließlich den Eintrag der Immobilie ins Grundbuch beim Katasteramt beantragen. |